von SO bis DO - MO bis FR - DO bis SO in der Zeit vom 29.08 bis 1.10.2009
Von Sonntag bis Donnerstag oder Montag bis Freitag oder auch vom Donnerstag bis Sonntag. Bei jeder Short Stay Buchung (Hotel Post oder Residence Tolderhof) erhalten Sie einen Gutschein über 60 € pro Zimmer - einlösbar in unserem Spa oder auf unserem Reiterhof.
| Hotel Post SO bis DO oder MO bis FR 4 Tage ¾ Pension im DZ „Superior Ost“ | Residence Tolderhof SO bis DO und MO bis FR 4 Tage Übernachtung im App. „Komfort“ |
12.09. – 01.10. | ab € 304.- pro Pers. | ab € 144.- pro Pers. |
30.08. - 12.09. | ab € 332.- pro Pers. | ab € 176.- pro Pers. |
| DO bis SO 3 Tage ¾ Pension im DZ „Superior Ost“ | Schnell reservieren! Die Anzahl der buchbaren ZI und Appartements ist begrenzt. |
12.09. – 01.10. | ab € 228.- pro Pers. | |
30.08. - 12.09. | ab € 249.- pro Pers. |
Die Preise gelten pro Person und enthalten alle Leistungen unserer Verwöhn-3/4 Pension: reichhaltiges Frühstücksbuffet, verführerisches Nachmittagsbuffet mit Süßem und Herzhaftem, Hallenbad, Benutzung der 3 verschiedenen Saunen, kuschelige Bademäntel für Erwachsene auf dem Zimmer sowie geführte Wanderungen montags, mittwochs und freitags.
Unser Hotel ist zertifiziertes Mitglied der renommierten Hotelkooperation "Vitalpina® Hotels Südtirol" und somit ein ausgewiesenes Kompetenzzentrum für Ihren Wander- und Aktivurlaub.
AUSKUNFT IM SINNE DES ART. 13 DES LEGISLATIVDEKRETES NR. 196/03
Im Sinne des Art. 13 des Legislativdekretes vom 30. Juni 2003, Nr. 196, teilen wir Ihnen mit, dass die Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, in der elektronischen und/oder papierenen Datenbank des Hotels, unter Beachtung der Vorschriften des Legislativdekretes Nr. 196 über den Schutz der persönlichen Daten, verwendet werden.
Die Daten werden, unter Einhaltung größter Vertraulichkeit, für folgende Zwecke verwendet:
Die Mitteilung der Daten ist obligatorisch, da sie von einer spezifischen, gesetzlichen Verpflichtung herrührt; für die Errichtung eines Vertragsverhältnisses ist sie unerlässlich. Für die korrekte Verwendung soll die interessierte Partei eventuelle Änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich bekannt geben.Wir teilen Ihnen mit, dass ihre Daten ausschließlich der Behörde für öffentliche Sicherheit bekannt gegeben werden, um die Verfahren zu ermöglichen, die der Art. 109 des Einheitstextes über die Öffentliche Sicherheit vorschreibt, ansonsten werden Ihre Daten nicht an Dritte mitgeteilt oder verbreitet; sie werden für den von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Zeitraum aufbewahrt. In Zusammenhang mit dieser Mitteilung können Sie die Rechte laut Art. 7 des Legislativdekretes 196/03 geltend machen.